ESG Sicherheitshinweise

Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas (ESG) muss gemäß DIN EN 12150 unauslöslich gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung erfolgt üblicherweise im sichtbaren Bereich einer Scheibenecke. Wünschen Sie eine besondere Anordnung der Kennzeichnung (z.B. bei Kleinscheiben, Modellscheiben, Lackierungen,...), so ist dies bei der Auftragserteilung Ihrerseits aufzugeben. Die Kennzeichnung muss auch im eingebauten Zustand lesbar sein.

Wir kennen den Verwendungszweck der bestellten Glasscheiben nicht und erlauben uns aus unserer langjährigen Erfahrung folgende Empfehlung abzugeben:

Einscheiben-Sicherheits-Glas kann unsichtbare Einschlüsse enthalten, die möglicherweise zu Spontanbrüchen führen. Es ist derzeit technisch nicht möglich, derartige Spontanbrüche gänzlich auszuschließen. Zur Minimierung des Risikos von Spontanbrüchen empfehlen wir Ihnen immer beim Einsatz von ESG vor der Auslieferung die Durchführung eines Heat Soak Tests nach Bauregelliste (BRL) mit einer Haltezeit von 4 Stunden. Wie bei jedem anderen Baustoff auch können bei ESG nach der Durchführung des Heat Soak Tests im Rahmen des jeweils unvermeidbaren Restrisikos Spontanbrüche auftreten. Der Heat Soak Test ist branchenweit anerkannt und wird durch internationale Normungsinstitute geregelt, es gibt jedoch keine empirischen Informationen über die Wahrscheinlichkeit von Spontanbrüchen vor bzw. nach Durchführung eines Heat Soak Tests. Für die Durchführung eines Heat Soak Tests wird ein Aufschlag nach Anfrage berechnet. Achtung! ESG darf nicht nachträglich bearbeitet werden (z.B. durch Kantenbearbeitung, Ätzung, Sandstrahlung usw.).

Wir liefern heißgelagertes ESG nach EN 14179-2:2005 „Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm“ in Verbindung mit dem Heißlagerungstest nach EN 14179-1:2005 „Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas – Teil 1: Definition und Beschreibung“, bzw. ESG-H nach der zuletzt gültigen BRL in Deutschland. Die bereits im „Weißdruck“ erschienene EN 14179-1:2016 ist bauordnungsrechtlich nicht eingeführt und darf daher für sicherheitsrelevante Bauteile, wie in den Normenreihen der DIN 18008 oder ÖNorm B 3716 beschrieben noch nicht, oder nur bei einer vom Auftraggeber vorzulegenden, vorhabenbezogenen Bauartengenehmigung (vBG) angewendet werden.

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